Amtlich vorgeschriebene Patente
(für weitere Informationen bitte anklicken)
Sportbootführerschein Binnen SBFB
Bodenseeschifferpatent unter Motor und Segel
Sportbootführerschein See SBFS
Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis für UKW - SRC
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk UBI
Voraussetzungen zum Erwerb von Bootsführerscheinen
Das Mindestalter zum Erwerb vom Sportbootführerschein See SBFS, Sportbootführerschein Binnen SBFB, Sportküstenschifferschein SKS, Bodenseeschifferpatent A (Motor), Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis für UKW SRC, UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk UBI beträgt 16 Jahre, für den Sportbootführerschein Binnen unter Segel -14 Jahre.
Als weitere Vorraussetzung ist ein gutes Seh- und Farbunterscheidungsvermögen notwendig.
Es darf kein KFZ-Führerscheinentzug vorliegen.
Bewerber ohne KFZ-Führerschein müssen ein Führungszeugnis vorlegen. Dies gilt nicht für Jugendliche.
Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Sportbootführerschein Binnen SBFB
Der Sportbootführerschein Binnen wird auf allen Binnenschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland (z.B. Elbe, Neckar, Main, Mosel, Rhein, Donau und alle Kanäle) für das Führen von Motorbooten bzw. Segelbooten mit einer Maschinenleistung über 3,68 kW (5 PS) - maximal 15 m Länge, darüber das Sportschifferpatent - gefordert.
Er wird in allen Ländern anerkannt, in denen eine Führerscheinpflicht besteht.
Versicherungen erwarten eine amtliche Fahrerlaubnis für das befahrene Revier.
In Berlin sind noch besondere Bootsführerscheinvorschriften zu beachten.
Der Sportbootführerschein Binnen SBFB berechtigt nicht zum Fahren auf Seeschifffahrtsstraßen!
Bodenseeschifferpatent unter Motor und Segel
Der Geltungsbereich für das Bodenseeschifferpatent umfasst den Bodensee mit Rheinzufluss und -abfluss.
Das Bodenseeschifferpatent ist für das Führen von Wasserfahrzeugen mit einer Motorleistung ab 4,41 kW (6 PS) -Kategorie A- und von Segelbooten mit einer Segelfläche von mehr als 12 qm -Kategorie D- vorgeschrieben. Für Segelboote mit Motor ist der Erwerb des Bodenseeschifferpatentes Kategorie A und D erforderlich.
Die Prüfungen (Theorie/Praxis) können nur am Bodensee bei einem der drei Landratsämter abgelegt werden. Inhaber eines Sportbootführerscheines werden für die Kategorie A von der praktischen Prüfung befreit.
Inhaber der Kategorie A können auf Antrag das Bodensee-Schifferpatent in den Sportbootführerschein Binnen umschreiben lassen.
Sportbootführerschein See SBFS
Der Sportbootführerschein See SBFS wird wird für alle Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland im Bereich von 3 Sm für das Führen von Motorbooten bzw. Segelbooten mit einer Maschinenleistung über 3,68 kW (5 PS) - ohne Längenbeschränkung - gefordert. Es muss als Sportboot gebaut worden sein und darf nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.
Er wird in allen Ländern anerkannt, in denen eine Führerscheinpflicht besteht.
Versicherungen erwarten eine amtliche Fahrerlaubnis für das befahrene Revier.
Der Sportbootführerschein See SBFS berechtigt nicht zum Fahren auf Binnenschifffahrtsstraßen!
Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis für UKW-SRC
Das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis für UKW- SRC-Short Range Certificate- ist der amtlich geforderte Funkschein für den Seefunk.
Er berechtigt zum Betreiben einer UKW-Schiffsfunkanlage im Seebereich und zum Betreiben von UKW-Anlagen im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS.
- Das GMDSS wurde bereits seit 1992 eingeführt, ist aber in der Sportschifffahrt immer noch nicht vollständig eingeführt.Auf Charterfahrzeugen jedoch ist die Installation von Anlagen des GMDSS heute standard, jedoch sind Vercharterer verpflichtet, diese teilweise auszubauen wenn kein entsprechendes Funkzeugnis für den Seebereich - entweder das SRC oder das LRC - vorhanden ist.Jeder Charterkunde sollte im Eigeninteresse dafür sorgen, das er die heutigen Sicherheitseinrichtungen auf Sportfahrzeugen zur eigenen Sicherheit und der seiner Mitfahrer nutzen darf und kann.
Das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis SRC ist weltweit gültig.
Es schließt die Berechtigung zum Betreiben von Funkanlagen im Binnenbereich nicht ein (dazu wird das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk UBI benötig).
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk UBI
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk UBI ist der amtlich geforderte Funkschein für den Binnenfunk.
Er berechtigt zum Betreiben einer UKW-Schiffsfunkanlage im Binnenbereich.
Der Erwerb erfordert keine Englischkenntnisse. Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ist weltweit gültig.
Es schließt die Berechtigung zum Betreiben von Funkanlagen im Seebereich zum Teil ein, nicht jedoch das Betreiben von Anlagen des Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS (dazu wird das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis für UKW SRC benötigt).
