Führerscheine
Amtlich vorgeschrieben Patente:
Sportbootführerschein See und Sportbootführerschein Binnen
Je nach Fahrtgebiet schreibt der Gesetzgeber den Sportbootführerschein See oder den Sportbootführerschein Binnen vor.
Der Sportbootführerschein See ist auf den Seeschifffahrtsstraßen gefordert, der Sportbootführerschein Binnen auf den Binnenschifffahrtsstraßen.
Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis - SRC - Short Range Certificate - und UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk - UBI
Entsprechend den Patenten zum Führen von Sportfahrzeugen gibt es Berechtigungen zum Betreiben von Funkanlagen.
Das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis - SRC - ist die Berechtigung zum Bertreiben von Sprechfunkanlagen im Seebereich und zum Betreiben von Anlagen im Weltweiten Seenot und Sicherheitsfunksystem - GMDSS. Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk - UBI - ist die Berechtigung zum Betreiben einer Sprechfunkanlage im Binnenschifffahrtsfunk.
Amtlich freiwillige Patente:
Sportküstenschifferschein - SKS
Der Erwerb des Sportküstenschifferschein - SKS- wird vom Gesetzgeber dem verantwortungsbewussten Skipper empfohlen, um seine durch den Sportbootführerschein See erworbenen Kenntnisse besonders in den Bereichen Navigation und praktischer Seemannschaft zu verbesssern.
Vielen Vercharterern reicht die Vorlage des Sportbootführerschein See nicht aus, sie fordern den Sportküstenschifferschein.
Sonderangebote für Kombi Kurse
In den Kombikursen
Sportbootführerschein See mit Sportbootführerschein Binnen oder
Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis - SRC - Short Range Certificate - und UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk - UBI
erwerben Sie zeitlich zusammenhängend und kostensparend gesetzlich vorgeschriebenen Scheine.
Der Kurs Sportküstenschifferschein - SKS - kann zum Kombikurs Sportbootführerschein See mit Sportbootführerschein Binnen hinzugebucht werden.
