Bootsführerscheine und Funkscheine

Amtliche vorgeschriebene Bootsführerscheine
(Für weitere Informationen bitte anklicken.)

Sportbootführerschein Binnen (Motor)

Bodenseeschifferpatent (Motor + Segel)

Sportbootführerschein See

Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate -SRC)

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Amtliche freiwillige Bootsführerscheine und Zusatzausbildung
(Für weitere Informationen bitte anklicken.)

Sportbootführerschein Binnen unter Segel

Sportküstenschifferschein (SKS)

Terrestrische Navigation


Voraussetzungen zum Erwerb von Bootsführerscheinen

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre
(Sportbootführerschein Binnen unter Segel -14 Jahre),

- gutes Seh- und Farbunterscheidungsvermögen,
- es darf kein KFZ-Führerscheinentzug vorliegen.

Bewerber ohne KFZ-Führerschein müssen ein Führungszeugnis vorlegen -gilt nicht für Jugendliche.
Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.


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Sportbootführerschein Binnen (SBFB) unter Motor

Sportbootführerschein Binnen SBFB

Weltweit gültig: Der Geltungsbereich umfasst alle Binnenschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland (z.B. Elbe, Neckar, Main, Mosel, Rhein, Donau und alle Kanäle).

Der SBFB wird auch in anderen Ländern anerkannt, in denen eine Führerscheinpflicht besteht. Er ist für einen Versicherungsschutz wichtig, da die Versicherungen immer eine amtliche Fahrerlaubnis für das befahrene Revier verlangen.

Vorgeschrieben ist der SBFB für das Führen von Sportbooten mit einer Maschine mit mehr als 3,68kW (5 PS) und einer maximalen Länge von 15 m. In Berlin sind noch besondere Vorschriften zu beachten. Dies gilt auch für Segelboote unter Motor.


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Bodenseeschifferpatent

Der Geltungsbereich umfasst den Bodensee mit Rheinzufluss und -abfluss.

Er ist für das Führen von Wasserfahrzeugen mit einem Motor ab 4,41 kW (6 PS) -Kategorie A- und von Segelbooten mit einer Segelfläche von mehr als 12 qm -Kategorie D- vorgeschrieben. Für Segelboote mit Motor ist der Erwerb Kategorien A und D erforderlich.

Die Prüfungen (Theorie/Praxis) können nur am Bodensee bei einem der drei Landratsämter abgelegt werden. Inhaber eines Sportbootführerscheines werden für die Kategorie A von der praktischen Prüfung befreit.

Inhaber der Kategorie A können auf Antrag das Bodensee-Schifferpatent in den Sportbootführerschein BINNEN umschreiben lassen.


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Sportbootführerschein See (SBFS)

Sportbootführerschein Binnen SBFB
Weltweit gültig: In Deutschland gefordert für alle Seeschifffahrtsstraßen im Bereich von 3 Sm.

Der SBFS wird auch in anderen Ländern anerkannt, in denen eine Führerscheinpflicht besteht.

Er ist besonders für einen Versicherungsschutz wichtig.

Vorgeschrieben für das Führen von Sportbooten mit einer Maschine mit mehr als 3,68kW (5 PS). Dies gilt auch für Segelboote unter Motor.

Es gibt keine Grenze in der Motorleistung und Größe des Bootes. Es muss als Sportboot gebaut worden sein und darf nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden!

Der SBFS berechtigt nicht zum Fahren auf Binnenschifffahrtsstraßen!


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Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC)

Sportbootführerschein Binnen SBFB

Für UKW-Sprechfunk auf Sportfahrzeugen im Seebereich und zum Betreiben von UKW-Anlagen im weltweiten Seenotsicherheits-Funksystem (GMDSS).

Weltweite Gültigkeit.

Schließt die Berechtigung zum Betreiben von Funkanlagen im Binnenbereich nicht ein!


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UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Sportbootführerschein Binnen SBFB

Das UBI berechtigt zum Betreiben einer UKW-Schiffsfunkanlage im Binnenbereich.

Erfordert keine Englischkenntnisse.

Weltweite Gültigkeit


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Sportbootführerschein Binnen unter Segel

Sportbootführerschein Binnen SBFB
Freiwilliger amtlicher Schein, der die Grundkenntnisse zum Führen von kleinen Segelbooten vermittelt und das Verhalten auf Seeschifffahrtsstraßen verdeutlicht.

Mit einem Motorprüfungsteil kann zusätzlich der Sportbootführerschein BINNEN unter Motor (dann Alter 16 Jahre) erlangt werden.


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Sportküstenschifferschein (SKS)

Freiwilliger amtlicher Schein aber dringend zu empfehlen, da weitreichende Kenntnisse zum Befahren der küstennahmen Bereiche (bis 12 sm) erforderlich sind.

Er kann in den Versionen “unter Motor” und “unter Segel” erworben werden.

Zum Erwerb des SKS wird der SBFS und 300 zurückgelegte Seemeilen im Küsten- und Seebereich vorausgesetzt.

Kann im Zeitraum von insgesamt zwei Jahren ab erster Teil-Prüfung (Theorie) abgelegt werden.

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Terrestrische Navigation

Dieser Kurs findet im Rahmen der SKS-Theorie-Ausbildung statt.

Dabei werden besonders die terrestrischen Navigationsthemen behandelt, um den relativ geringen Ausbildungsstand auf dem Gebiet der Navigation aus der SBFS Ausbildung zu erweitern.

Ohne Prüfung!

Dieser Kurs wird empfohlen, da ein Schiffsführer über gute Navigationskenntnisse verfügen muß und für das Schiff und die Besatzung die Verantwortung trägt.

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