Seit 01. Jan. 09 müssen motorgetriebene Wasserfahrzeuge von mehr als 7 m Länge auf den belgischen Wasserstraßen mit einer Funkstelle für Binnenschifffahrtsfunk ausgestattet sein. Die Regelung, auch für Sportfahrzeuge zwei getrennte Anlagen betreiben zu müssen, wurde fallengelassen.
Notfunkbaken (EPIRBs)Â arbeiten jetzt nur noch auf 406 MHz.
Die zusätzliche Ausstrahlung von 121,5 MHz durch EPIRBs wird zu Peilzwecken weiterhin durch Rettungskräfte genutzt.